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24.08.2002
Ehemaliges NPD-Mitglied zu Bewährung verurteilt

Stralsund (OZ) Da schaute selbst der Staatsanwalt überrascht auf den Angeklagten Axel M. Das ehemalige Stralsunder Mitglied der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nahm sofort das Urteil an, verzichtete auf Rechtsmittel. Dabei hatte er noch Minuten zuvor in einer ausführlichen Begründung seinen Freispruch gefordert. Sechs Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung, waren das Maß der Bestrafung, das er entgegennahm.

Das Gericht sah es nach einer über vierstündigen Verhandlung als erwiesen an, dass sich Axel M. der Volksverhetzung strafbar gemacht hat. Leugnung der Existenz der Gaskammer im KZ Ravensbrück, Verunglimpfung Verstorbener und Beleidigung der Mitarbeiter der Gedenkstätte Ravensbrück waren die Anklagepunkte.

Axel M. hatte im Internet und auf einem Flugblatt der nationalen Schülerinitiative Greifswald einen Text verfasst, in dem er die Existenz einer "angeblichen" Gaskammer im KZ Ravensbrück anzweifelt. "Wer lügt hier, und warum?", fragte er.

Dem Gericht gegenüber sagte der Angeklagte, dass er nur eine Diskussion erreichen wollte. "Zweifeln ist kein Leugnen", verteidigte er sich. Warum sollte die Leitung der Gedenkstätte lügen?, fragte der Staatsanwalt. Weil ein Weltbild erstellt werden soll, das im Einklang mit der Meinung der Siegermächte stehe, antwortete Axel M. "Die Alleinschuldthese Deutschlands soll untermauert werden", argumentierte er. Und um noch eins draufzusetzen: "In Amerika werden bis heute Menschen vergast." Er meinte damit die Vergasung zum Tode Verurteilter. Das Gericht blieb trotz aller ungeheuerlichen Aussagen gelassen und gab dem Angeklagten Zeit für seine Darlegungen.

Dann wurde der Sachverständige angehört. Der Historiker, der zum Thema KZ Ravensbrück promovierte, stellte fest: "Es gab eine Gaskammer. Daran besteht kein Zweifel." Wenigstens 1500 Menschen wurden zwischen Januar und April 1945 in der provisorischen Gaskammer Ravensbrück umgebracht. Belegt ist diese Tatsache sowohl durch ehemalige Gefangene des Lagers als auch durch das SS-Personal selbst. Woraufhin Axel M. meinte, dem Personal wären die Aussagen unter Folter abgerungen worden. "Die Verhöre des SS-Personals wurden nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt", behauptete er. Das widerlegte der Gutachter.

Der Staatsanwalt sagte, dass der Beschuldigte nicht die wissenschaftliche Auseinandersetzung gesucht habe. Die Absicht von Axel M. sei, gerade bei jungen Leuten, Zweifel zu schüren. Mit der Folge, dass noch größere Zweifel entstünden. Eine "gezielte Beleidigung" war die Bezeichnung für die Mitarbeiter der Gedenkstätte Ravensbrück. Die hatte Axel M. als "KZ-Leitung" tituliert.

Ostseezeitung-Greifswald

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