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"Jugendlicher Iraner weiterhin von Abschiebung bedroht"
Richterin hegt Zweifel an Fluchtgründen, es fehle an Originalität
16.04.2008
Eine Pressemitteilung der AG Integration von heute.
Gestern am 15. April wurde im Boizenburger Amtsgericht über die Zukunft von Hamid Reza Shabanian verhandelt. Der 19-Jährige ist vor zwei Jahren aus politischen Gründen aus dem Iran geflohen. Mit einer Ablehnung erwartet ihn die Abschiebung aus Deutschland in die Diktatur der Mullahs und somit das Gefängnis oder sogar die Hinrichtung.
Nachdem Hamid von der Hinrichtung seines Vaters durch das Mullah-Regime erfahren hatte, begann er politisch aktiv zu werden und verteilte kritische Flugblätter. Für diese Tat wurde er von der Polizei verhaftet und anschließend zu 80 Peitschenhieben und drei Jahren Gefängnis verurteilt. An diesen Schilderungen hegte die Richterin Wessel vor Gericht von Beginn an erhebliche Zweifel: "Die Motivation für die politische Arbeit, ja der Tod des Vaters, ist auch alles ein bisschen sehr dünn." Schon im ersten Ablehnungsbescheid wird die persönliche Verfolgungsgeschichte als ständig wiederkehrendes "Repertoire vieler Asylbewerber" abgetan. In Anbetracht des repressiven Mullah-Regimes, wo Folterungen in Gefängnissen und Steinigungen von politischen Gegnern auf der Tagesordnung stehen, klingt dies geradezu zynisch.
Weiterhin stellte die Richterin in Frage, dass sich Hamid unmittelbar nach seiner Haftentlassung erneut politisch betätigte: "[...] was mir auch nicht so ganz einleuchtet, wenn man erst einmal erwischt worden ist und sogar zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war, dann acht Monate sogar in Haft, und fängt dann sofort nach der Entlassung wieder an [...]" Hamid hatte jedoch während des Prozesses keine Möglichkeit, die Bedenken auszuräumen, da seine Aussagen auf Grund von Verständigungsproblemen weder korrekt übersetzt wurden noch die Richterin an genaueren Nachfragen Interesse zeigte.
Für Hamid heisst es jetzt, auf sein Urteil zu warten. Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird er den endgültigen Bescheid erhalten. Falls sein Asylantrag abgelehnt wird, bedeutet dies für ihn eine monatlich befristete Duldung. Das heisst für Hamid, dass er nicht arbeiten darf, somit seine gymnasiale Ausbildung nicht finanzieren kann und wie viele andere geduldete Flüchtlinge permanent von der Abschiebung bedroht ist. Kommt er seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, sich um seinen Pass zu bemühen, werden seine Leistungen von monatlich 195 Euro sanktioniert. Hilft er bei der Beschaffung des Passes, kann und wird er in den Iran abgeschoben.
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